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Die letzten Blech-Blog Beiträge sind bereits in der Rubrik Blech-Bote zu finden. Der nächste Blech-Blog erscheint in Kürze.

Besuch des WA: „Deutschmeister ist und bleibt man“

Datum: 21. Januar 2026
Uhrzeit: 19.00 s.t.
Ort: TEW-Bude

gelebte Traditionspflege mit Kb Nero, JOW

Der Blech-Bote:
Digitale Informationen von
K.Ö.L. Carolina und K.Ö.M.L. Tegetthoff
auf der Homepage e.v. K.Ö.M.L Tegetthoff
(externer link!)

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Ideen und Pläne zur Reichsreform (1.Teil)

Es ist kein Jux, sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung unseres gleichnamigen Bundesbruders mit der Geschichte des ehemaligen Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn, die wir ab dieser Ausgabe in etwa monatlichen Abständen als Serie in den nächsten Blech-Boten präsentieren.

Der Prager Slawenkongress und die Deutsche Nationalversammlung.
(Grundtypen der Reformvorschläge: zentralistische, historisch-nationale, ethnisch-nationale; der Prager Slawenkongress, der Einfluss Herders; Befürchtungen der Slawen; sprachliche Schwierigkeiten; die Deutsche Nationalversammlung, Palackys Absagebrief, Austroslawismus)

Anm. d. Red.: Aus technischen Gründen sind allfällige diakritische Schriftzeichen der slawischen Namen in der HTML-Version nicht darstellbar.

Bei den Plänen und Ideen zu einer Reform des Habsburgerreiches kann man zwei grundsätzlich verschiedene Programme und Forderungen unterscheiden. Manche Volksgruppen betrachten Reformen lediglich als ein Übergangsstadium mit dem Ziel die Habsburgermonarchie in verschiedene selbständige Nationalstaaten umzuwandeln. Eigentlich handelt es sich hier nicht um Reformpläne zur Umgestaltung des Reiches, sondern um dessen Auflösung. Dagegen weisen echte Reformbestrebungen als Voraussetzung die grundsätzliche Bejahung der politischen Einheit des Reiches und dessen übernationalen Charakter auf.

Nach der Revolution von 1848 lassen sich drei Grundtypen für eine Reform feststellen: der zentralistische, der historisch-nationale und der ethnisch-nationale. Erstere wurde von Deutschen bevorzugt und fußte auf zentralistischen Vorstellungen Josephs II. Nach der Niederschlagung der Oktoberrevolution 1848 wurden diese bürokratisch-zentralistisch Maßnahmen (Neoabsolutismus) durch den Innenminister Alexander Bach vertreten.  Der Neoabsolutismus versteht sich als Reaktion auf die niedergeschlagene Revolution. Der ethnisch-nationale Typus vertrat die Möglichkeit einer Pflege des nationalen Lebens fußend auf historisch-politischen Einheiten. Dies führte zu einem Föderalismus. Diesbezügliche Reformpläne wurden vorwiegend von Vertretern größerer Volksgruppen vertreten, die über eine eigene Geschichte verfügten. Die ethnische Richtung dagegen negierte historische Entwicklungen. Dazu KANN: „Die dritte oder ethnische Richtung anerkannte in ihrer reinsten Form nur die ethnische Verwandtschaft als Grundlage der nationalen Rechte und ging über die historische Tradition völlig hinweg.“  1)  Noch im Revolutionsjahr 1848 erfolgten zwei Versuche betreffend einer Reichsreform: Der Prager Slawenkongress und der Reichstag von Kremsier.

Der Prager Slawenkongress.     
Er stellte ein wichtiges Konzept für eine Reorganisation des Reiches auf übernationalen Grundsätzen dar.  Der Kongress bemühte sich das slawische Nationalbewusstsein zu stärken und divergierende Zielsetzungen einzelner österreichischer slawischer Volksgruppen zu harmonisieren. Eine Quelle für das Aufkommen eines slawischen Nationalbewusstseins ist JOHANN GOTTFRIED HERDERS Werk „Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit“. Besonders das „Slawenkapitel“ des Werkes erweckte bei slawischen Intellektuellen Interesse für die Geschichte und Erforschung ihre Muttersprache. Auch betonte Herder den Wert des slawischen Zusammengehörigkeitsgefühls.

Die Idee des Kongresses wurde in einem bekannten Wiener Lokal geboren. Das „Sperl“, gelegen in der Leopoldstadt, bisher bekannt durch Konzerte der Strauß-Dynastie, diente als Treffpunkt der Wiener Slawen. Im April 1848 hielt dort der Slowake Ludovíd Stur vor mindestens 2000 Zuhörern eine begeisternde Rede. Er drückte seine Befürchtung über eine Selbständigkeit Ungarns und einer deutschen Staatlichkeit aus und regte, um dieser Gefahr für die Slawen Österreichs wirkungsvoll zu begegnen, einen allslawischen Prozess in Prag an. Es sollten in erster Linie Vertreter österreichischer Slawen teilnehmen; außerösterreichische Slawen sollten als Gäste willkommen sein. Ein prominenter dieser Gäste war der russische Anarchist Michail Bakunin. Seine Anwesenheit erregte aber Befürchtungen bei deutsch- und ungarisch-nationalen Kreisen. Ferner wurden panslawistische Einflüsse vermutet. Um diesen und anderen Befürchtungen entgegenzutreten wurde vor Beginn eine Erklärung verfasst. In den Punkten 1 und 2 wird allen Befürchtungen widersprochen:

„1. Wir erklären offen und feierlich, daß wir fest und unwandelbar entschlossen sind, dem angestammten, uns nach constitutionellen Grundsätzen regierenden Hause Habsburg=Lotharingen (sic!) die alte Treue unverändert zu bewahren und die Erhaltung der Integrität und Souveränität des österreichischen Kaiserstaates mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln zu sichern. Wir weisen daher im Vorhinein alle von Uebelwollenden gegen uns etwa erhobenen Verdächtigungen über angeblichen Separatismus Panslawismus Russismus und wie alle derlei Schlagwörter sonst noch lauten möge, dahin zurück, woher sie kommen, in das Gebiet der Lüge und Verläumdung (sic!).

2.Wir erklären ebenso feierlich, daß es nie unsere Absicht gewesen ist, noch sein wird, irgendeine nichtslawische Nationalität zu beeinträchtigen oder zu bedrücken, indem unser Streben von jeher nur dahin gerichtet ist, dem Grundsatz der vollen Gleichberechtigung aller Nationalitäten im österreichischen Kaiserstaate die nöthige Anerkennung und praktische Geltung zu verschaffen.“  ²)

Der Kongress begann am 2. Juni. Den Vorsitz führte Frantisek Palacky. In einem Manifest an die Völker Europas wurde nicht nur die individuelle Freiheit, sondern auch die Freiheit ganzer Völker gefordert. Am 12. Juni brach der Prager Pfingstaufstand aus; am 17. Juni kapitulierte Prag. Ausländische Teilnehmer wurden ausgewiesen; inländische kehrten in ihre Heimatsorte zurück. Über das abrupte Ende des Kongresses und über sprachliche Schwierigkeiten bei der Verhandlungsführung spottete Karl Marx:

„Die Böhmen und Kroaten beriefen […] einen slawischen Kongress nach Prag ein, der die allgemeine Verbrüderung der Slawen verbreiten sollte. Der Kongress wäre auch ohne das Eingreifen des österreichischen Militärs völlig misslungen. Die verschiedenen slawischen Sprachen sind ebenso verschieden von einander wie das Englische, das Deutsche und das Schwedische, und als man die Verhandlungen eröffnete, fehlte die gemeinsame slawische Sprache, durch welche die Redner sich verständlich machen konnten. Man versuchte es mit dem Französischen, aber die Majorität verstand auch das nicht, und die armen slawischen Enthusiasten, deren einziges gemeinsames Empfinden der gemeinsame Hass gegen die Deutschen war, sahen sich schließlich gezwungen, sich in der verhassten deutschen Sprache auszudrücken, als der einzigen, die sie Alle verstanden. Gerade um dieselbe Zeit versammelten sich noch ein anderer Slawenkongress in Prag, in der Gestalt galizischer Ulanen, kroatischer und slowakischer Grenadiere und böhmischer Kanoniere und Kürassiere, und dieser wirkliche, bewaffnete Slawen-Kongress unter dem Kommando von Windischgrätz jagte in weniger als vierundzwanzig Stunden die Begründer der eingebildeten slawischen Suprematie aus der Stadt und zerstreute sie in alle Winde.“  ³)

Marx beschrieb die Sprachschwierigkeiten, man wird an die biblische babylonische Sprachverwirrung erinnert, treffend. Als Internationalist und Proponent des Klassenkampfes zeigt er sich an nationalen sprachlichen Auseinandersetzungen folglich uninteressiert, aber seine als Revolutionär getätigten zynischen Bemerkungen zur Niederschlagung eines Aufstandes mittels Waffengewalt stimmen bedenklich.

Welche Ergebnisse brachte der Kongress? Von besonders historischem Interesse für die österreichische Nationalitätenfrage ist die an den Kaiser gerichtete Denkschrift, welche sich ausschließlich mit österreichischen Angelegenheiten beschäftigt. Hauptsächlich wurde an den Kaiser die Föderalisierung des Gesamtreiches anempfohlen. Schließlich tendierte der Kongress in Richtung Panslawismus. Darunter wird ein romantischer Nationalismus, der zu einer kulturellen und religiösen Einheit aller slawischer Völker Europas führen sollte, verstanden. Forderungen nach Föderalisierung sollten bei Ideen und Vorschlägen zu einer Reichsreform im Mittelpunkt stehen.

Die Deutsche Nationalversammlung.

Nach der Abdankung Metternichs (März 1848) kam es in auch in Berlin, München und in anderen Hauptstädten deutscher Staaten zu Aufständen. Eine demokratische Verfassung und eine Reform des Deutschen Bundes sowie die Wiederherstellung eines Deutschen Reiches wurde gefordert. Vertreter aus allen Gebieten des Bundes wurden nach Frankfurt am Main eingeladen. Vertreter deutschsprachiger Gebiete folgten der Einladung; die Tschechen lehnten die Entsendung ihrer Abgeordneten nach Frankfurt mittels des historischen Absagebriefes ab. Palacky zeigte hier seine Verbundenheit mit dem österreichischem Kaiserstaat: „Wahrlich, existierte der österreichische Kaiserstaat nicht schon längst, man müßte im Interesse Europas, im Interesse der Humanität selbst sich beeilen, ihn zu schaffen.“ 

Die Versammlung berührte Versuche einer Reform der Habsburgermonarchie nicht direkt, zeigt aber Verhältnisse der einzelnen Völker zum Gesamtstaat, siehe Palackys Absagebrief, auf. Der Führer der Alttschechen Palacky gemeinsam mit Frantisek Ladislav Rieger vertraten die politische Richtung eines Austroslawismus, der eine Umformung der Doppelmonarchie in einen trialistischen Staat unter Beibehaltung der Monarchie forderte. Mit österreichischen Theoretikern der Sozialdemokratie, wie Otto Bauer und Viktor Adler, gab es diesbezüglich ideologische Gemeinsamkeiten. Um 1890 wurde der Austroslawismus durch radikale Ideen der Jungtschechen abgelöst.

Text: AH Jux

Fortsetzung folgt

 

1)    Robert A. Kann, Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie. 2. Band. Ideen und Pläne zur Reichsreform. Verlag Hermann Böhlaus Nachf. /Graz-Köln.1964. 8.

²)    Aktenmäßiger Bericht über die Verhandlungen des ersten Slawenkongresses in Prag/ vorgel. Von J.P. Jordan. 1848. S.16. ULB: Digital, Universität Innsbruck.

³)    Karl Marx: Revolution und Kontre-Revolution in Deutschland: Hrsg: Karl Kautsky. Dietz, Stuttgart 1896. Kap.IX. Der Panslawismus. Der Krieg in Schleswig-Holstein, S.64. (projekt-gutenberg .org).

QUELLEN

Als Grundlagen dienten folgende Bücher:

  • Ernst Bruckmüller. Österreichische Geschichte. Böhlau Verlag Wien Köln Weimar. 2019.
  • Heinrich Drimmel. Franz Joseph. Amalthea Wien München. 1983.
  • Ernst Joseph Görlich-Felix Romanik. Geschichte Österreichs. Tyrolia-Verlag. Innsbruck Wien. 1966.
  • Robert A. Kann. Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie.
  • Erster Band: Das Reich und die Völker. Zweiter Band: Ideen und Pläne zur Reichsreform. Verlag Hermann Böhlaus Nachf./ Graz-Köln. 1964.
  • Alfred Payerleitner. Adler und Löwe. Krenmayr & Scheriau. Wien.1990.
  • Ideen und Pläne zur Reichsreform (2.Teil)

    Es ist kein Jux, sondern die Fortsetzung der ernsthaften Auseinandersetzung unseres gleichnamigen Bundesbruders mit der Geschichte des ehemaligen Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn, die wir in dieser Ausgabe des Blech-Boten als zweiten Teil der Serie wiedergeben.

    Vom Reichstag von Kremsier bis zur Auflösung durch das kaiserliche Manifest vom 4. März 1849.

    (Föderalisierungskonzepte, Löhners Entwurf, Mängel an den Föderalisierungskonzepten: neue Minderheiten wurden gebildet, Ungarn nicht berücksichtigt; der Reichstag von Kremsier, Beginn in Wien, Verlegung aus Sicherheitsgründen nach Kremsier, Verfassungsfrage: zentralistisch oder föderativ, Kaiserliches Manifest vom 4. März 1849, Pressereaktionen, Bewertung durch Historiker.)

    Anm. d. Red.: Aus technischen Gründen sind allfällige diakritische Schriftzeichen der slawischen Namen in der HTML-Version nicht darstellbar.

    Föderalisierungskonzepte und der Reichstag von Kremsier.

    Vertreter der deutschen und kroatischen Volksgruppen schmiedeten Pläne zu einer Föderalisierung des Reiches. Zu nennen sind z.B. der kroatische Publizist Ognjeslav Ostrozinsky und der Deutschböhme Ludwig von Löhner. Beide gelten als Vorkämpfer des Föderalismus. Sie vertraten die Idee eines Bundesstaates, der eine militärische und ökonomische Vereinigung der Völker der Monarchie vorsah, Länderkompetenzen für Landwirtschaft, Justiz, Soziales und das Schulwesen sollten weiterhin bestehen bleiben. Der Entwurf Ludwig Löhners, in welchem die volle nationale Autonomie gefordert wurde, sah folgende territoriale Gliederung des Reiches vor:

    Deutsch-Österreich bestehend aus Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Nordtirol und Vorarlberg, ferner aus den deutschen Teilen der Steiermark, Kärntens, Schlesiens und Böhmens. Als Verwaltungssprache wäre Deutsch vorzusehen.

    Tschechisch-Österreich sollte aus den tschechischen Teilen Böhmens, Mährens und Schlesiens gebildet werden. Tschechisch sollte die Verwaltungssprache sein.

    Polnisch- Österreich sollte Galizien, Krakau und der Bukowina umfassen. Als Verwaltungssprache sollte Polnisch und Ruthenisch dienen.

    Slowenisch-Österreich umfasst Südtirol, Istrien, den italienischen Teil von Görz, Triest und Dalmatien. Verwaltungssprache Italienisch.

    Löhner ließ bei seinem Konzept die ungarische Frage unberücksichtigt. Allen Föderalismusplänen haftet der Mangel an, dass in jedem dieser Gebiete wieder Minderheiten unberücksichtigt blieben. Zum Beispiel existierte in Oberkrain (Slowenien) die deutsche Sprachinsel der Gottscheer. In Zeiten der Nazibarbarei wurde dieses Volk „heim ins Reich geholt“.

    Der Reichstag von Kremsier begann in Wien. Aufgrund der Märzrevolution wurde die Bildung eines österreichischen Reichstages, bei dem alle Volksgruppen des Kaiserreiches Vertreter entsenden sollten, notwendig.  Ungarische Abgeordnete fehlten. Als Tagungsgebäude wurde die Hofreitschule vorgesehen und dafür adaptiert. Dieses erste österreichische Parlament begann seine „vorberathenden Sitzungen“ bereits am 10. Juli 1848; die feierliche Eröffnung wurde am 22. Juli durch Erzherzog Johann vorgenommen. Noch vor der feierlichen Eröffnung kam es zu einem gewaltsamen Übergriff auf den tschechischen Abgeordneten Dr. Ladislaus Rieger. Dazu schreibt die Wiener Abendzeitung: „Ein Deputirter aus Böhmen, Dr. Rieger, wurde gestern bei seinem Heraustreten aus dem Reichstagsgebäude von einem Menschenhaufen mit Wuth und Hohn empfangen, und nur dem Einflusse Dr. Goldmark’s und der schnellmöglichsten Flucht mittels eines Fiakers hatte er es zu verdanken, daß die offenbar aufgehetzte und angestiftete Menge sich nicht an ihm vergriffen. Wir gehen hier gar nicht darauf ein, was Dr. Rieger in der Kammer gesprochen, das ihn eine eines solchen Empfanges auf der der Straße werth gemacht hätte. Die Person und die Meinung eines jeden Deputirten ist und muß heilig sein, solange er in seiner Eigenschaft als Abgeordneter handelt und spricht.“  5)

    Der, in heutige Sprechweise übersetze, Haltungsjournalist zeigt eine beachtliche demokratische und journalistische Tugend, die in der Gegenwart ausgestorben zu sein scheint.  Bei heutigen zeitgeistigen Qualitätsjournalisten ist schon bei Interviews, noch ehe der Interviewpartner seine ersten Sätze beendet hat, oft eine missbilligende Schnappatmung bemerkbar. Haltungen, die nicht in die Mainstream-Vorstellungen, des meist objektiven unabhängigen öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalisten passen, werden meist mittels Zwischenfragen infrage gestellt.

    Die schweren Ausschreitungen des 6. Oktobers, in deren Verlauf der Kriegsminister Graf Latour von einer tobenden Menge gelyncht wurde, führten zu einem Auszug aus Wien. Der Kaiser, sein Hof und etliche Ministerien flüchteten nach Baden („Schwarz-Gelbowitz“). Der Reichstag verließ aus Sicherheitsgründen ebenso Wien und setzte seine Tätigkeit in Kremsier fort. Für die weitere Zukunft der Donaumonarchie war die Frage nach einer Verfassung vordringlich. Dazu bildeten sich zwei konträre Ansätze aus. Einerseits wurde ein zentralistischer Einheitsstaat, ähnlich wie im nachrevolutionären Frankreich vorgeschlagen, andererseits sollte nach einer föderalistischen Konzeption das Reich in nahezu autonome Bundesstaaten umgebildet werden. Die Befürworter einer föderalistischen Verfassung waren geteilter Meinung, ob als Grundlage einer Föderation die „historische-politischen“ Individualitäten, oder der Grundsatz der Sprachgruppen gelten sollte. Deutschsprachige Abgeordnete traten für einen zentralistischen Staat ein. Slawen, unter tschechischer Führung, bevorzugten dagegen einen Föderativstaat.

    Der „Kremsierer Entwurf“ einer Konstitution basierte auf der Pillersdorfer Verfassung. Er ist ein unfertiger Entwurf zu einer Verfassungsurkunde für das Kaisertum Österreich (ohne Ungarn und Lombardo-Venetien). Besonders beachtenswert sind die sogenannten Grundrechte, die vom Reichstag beschlossen, jedoch noch nicht in den Constitutionsentwurf aufgenommen wurden. Sie sind daher im Anhang zum Constitutionsentwurf zu finden. Sie sind es jedoch wert näher betrachtet zu werden: „§1. Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus. Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich. Alle Standesrechte sind abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeder Art werden vom Staate weder verliehen noch anerkannt.“  6)

    Der Verfassungsentwurf sah für die „untheilbare constitutionelle Erbmonarchie“  7)  eine Gliederung in 14 Länder vor, die ein einheitliches Zoll- und Wirtschaftsgebiet bilden sollte. Dem Kaiser wurde ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Reichstages eingeräumt. Im §14 wurde der Regierung ein Notverordnungsrecht gewährt, mit welchem sie auch ohne Zustimmung des Reichstages regieren konnte. Für die Lösung zukünftiger Nationalitätenprobleme war der §113 gedacht: „Reichsländern mit gemischter Nationalität bleibt vorbehalten, eine Institution in die Landesverfassung aufzunehmen, durch welche Angelegenheiten von rein nationeller (sic!) Natur nach Art eines Schiedsgerichtes zu entscheiden sind.“  8)

    Die Todesstrafe wurde abgeschafft und als neue Reichsfarben die Trikolore Weiß-Rot-Gold festgelegt. Unter Jubel und Hochrufen legten die Mitglieder des Verfassungsausschusses den Entwurf dem Plenum des Reichstages am 2.März 1949 vor, aber bereits fünf Tage später wurde der Reichstag durch das „Kaiserliche Manifest vom 4. März 1849“ aufgelöst. Mitglieder des Verfassungsausschusses wurden verhaftet. Eine Verfassung durch den Gesamtstaat wurde oktroyiert.

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    (Es folgten alle weiteren Titel)

    Im Manifest beschreibt der Kaiser seine Enttäuschung über den Zustand des Reiches und über die Arbeit des Reichstages. Er hätte in seinem Manifest vom 2. Dezember seine Hoffnung ausgesprochen „alle Lande und Stämme der Monarchie zu einem großen Staatskörper zu vereinigen.“  9)

    Der Kaiser sah sich hinsichtlich seiner Erwartungen jedoch enttäuscht: „Leider ist unsere Erwartung nicht in Erfüllung gegangen. Nach mehrmonatlicher Verhandlung ist das Verfassungswerk zu keinen Abschlusse gediehen. Erörterungen aus dem Gebiete der Theorie, welche nicht nur mit den thatsächlichen Verhältnissen der Monarchie im entschiedenen Widerspruche stehen, sondern überhaupt der Begründung eines geordneten Rechtszustandes im Staate entgegentreten, haben die Wiederkehr der Ruhe, der Gesetzlichkeit und des öffentlichen Vertrauens in die Ferne gerückt, in den wohlgesinnte Staatsbürgern trübe Befürchtungen erzeugt und der durch Gewalt der Waffen zu Wien erst geschlagenen, in einem anderen Teile Unseres Reiches noch nicht gänzlich besiegten Partei des Umsturzes neuen Mut und neue Thätigkeit verliehen. Dadurch war auch die Hoffnung wesentlich erschüttert, daß dieser Versammlung trotz der höchst achtbaren Elemente, die sie enthält, die Lösung ihrer Aufgabe gelingen werde. […] Wir verkündigen demnach unter heutigem Tage die Verfassungs-Urkunde für das einige und untheilbare Kaiserthum Oesterreich, schließen hiedurch die Versammlung des Reichstages zu Kremsier, lösen denselben auf und verordnen, daß dessen Mitglieder sofort nach Veröffentlichung der dieses Beschlusses auseinander gehen.“  10)

    Die Öffentlichkeitswirksamkeit der Auflösung des Reichsrates und der Verkündigung der Oktroyierten Verfassung sind schwer feststellbar. Meinungsbefragungen gab es damals nicht. Daher kann nur aus Zeitungsberichten von der veröffentlichten Meinung auf die öffentliche Meinung geschlossen werden. Hier ist folgendes anzumerken: Es wurden viele Zeitungen mit niedrigen Auflagenzahlen verlegt. Ausschreitung wegen der Auflösung wurden nicht gemeldet. Negative Kommentare zu einer Allerhöchsten Entschließung waren nicht angebracht. Außerdem waren Berichte über die Auflösung des Reichstages nicht vordringlich; für Schlagzeilen, nach heutiger Sprache breaking news, boten sich hauptsächlich Ereignisse des ungarischen Kriegsschauplatzes an.

    Über die Vorgangsweise der Auflösung berichtet die Ost-Deutsch Post in ihrer Ausgabe vom 11. März. In einer geheimnisvollen Unterredung in der Nacht vor der Auflösung wurden die Abgeordneten in aller Eile zusammengerufen: „Graf Stadion eröffnete den Versammelten, die Lage der Dinge in Ungarn, die Nothwendigkeit, für die zu gestaltende Gesamtmonarchie eine feste Grundlage zu gewinnen, so wie der Wunsch, der Revolution endlich ein Ziel zu setzen, machen es nothwendig, daß eine Vefassung oktroyirt und der Reichstag aufgelöst werde.  Dann wurde die oktroyierte Verfassungsurkunde vorgelesen.  Den Eindruck, den die Vorlesung auf alle Anwesenden hervorbrachte, war ein gleich unangenehmer […].“  11)

    Die Geissel. Tagblatt aller Tagblätter  12)  freut sich über zwei der sehnlichst erwarteten Ereignisse: Über „das kaiserliche Geschenk mit den festen Grundlagen des neuen Gebäudes“. Unter diesem könnten sich alle Völker Österreichs zu einem Bruderbund vereinen. Gemeint ist hier die oktroyierte Verfassung. Weiter wird die Auflösung des Reichstages bejubelt („Schließung der Pandorabüchse“).

    Die Wiener Theater-Zeitung (Bäuerles Theaterzeitung)  13)  sieht in der Auflösung den Schlussstein der österreichischen Revolution. Es wurde Jubel laut als „unser junger, kräftiger Monarch den wogenden Elementen sein mächtiges: Bis hieher und nicht weiter! rief“. In einem weiteren Artikel ist über die neue Verfassung zu lesen: „Das Werk ist groß, riesig sind die Hindernisse, unendlich sind die Haltepunkte für den Geist des Widerspruches und der Verdächtigung. Die Verfassung des Kaiserreiches, wie sie aus den Händen desjugendlichen (sic!) begeisterten Monarchen und seiner weisen Räthe hervorging, ist den theoretischen Faseleien und doctrinären liberalen Zöpfen gewiß nicht entsprechend, sie ist dazu viel zu practisch, und dabei zu genial.“

    Die Presse sieht das Geschick Österreichs in den Händen seiner Völker: „Möchte man dies begreifen bei Deutschen und Slaven, so wie bei den anderen Stämmen, welche die Verfassung durch gleiches Recht verbinden will. […] für gekränkte Eitelkeit gibt eine große Zeit nicht Raum. Ihre Verantwortlichkeit ist jetzt doppelt so groß vor dem Volke und der Geschichte.“   14))

    Die Auflösung des Reichstages durch das kaiserliche Patent „bezeichnet den reinen Tatsachen nach den Beginn der Ära des schrankenlosen Neu-Absolutismus.  15)  Die öffentliche Kritik war schon seit der Oktoberrevolution stark eingeschränkt, was besonders im Zeitungswesen zu beobachten ist. KANN führt weiter aus: „in der von 1849 bis mindestens 1860 in Österreich erschienenen politischen Literatur muß man vielfach zwischen den Zeilen lesen, und nicht jeder zur Schau getragene Konservatismus war so aufrichtig, wie er sich gab.“  16)

    Die Realisierung des Kremsierer Verfassungsentwurf hätte die Donaumonarchie, sowohl politisch als auch wirtschaftlich, zu einem modernen Staat gemacht.  „Jene, die an der Auflösung des Reichrates beteiligt waren, haben damit vor der Geschichte die Schuld auf sich geladen, als die ersten an der Zerstörung des Völkerreiches an der Donau mitgewirkt zu haben.“  17)

    Text: AH Jux

    Fortsetzung folgt

     _______________________________________

    5)    Wiener Abendzeitung. 19. Juli 1848.
    6)    verfassungen.at/at-18/verfassungsentwurf49-i.htm
    7)    Ebenda §1.
    8)    Ebenda §113.
    9)    Kaiserliches Manifest vom 4. März 1949. verfassungen.at/at-18/manifest.49.htm
    10)  ebenda
    11)  Ost-Deutsche Post. 11. März 1849.
    12)  Die Geissel. Tagblatt aller Tagblätter. 10. März 1849.
    13)  Wiener Theater-Zeitung. 10. März 1849.
    14)  Die Presse. 10. März 1849.
    15)  Kann. 2.Band. S.57.
    16)  Ebenda. S.57.
    17)  Görlich-Romanik. Geschichte Österreichs. Tyrolia-Verlag-Innsbruck- Wien. 1966. S.384.

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    QUELLEN

    Als Grundlagen dienten folgende Bücher:

    • Ernst Bruckmüller. Österreichische Geschichte. Böhlau Verlag Wien Köln Weimar. 2019.
    • Heinrich Drimmel. Franz Joseph. Amalthea Wien München. 1983.
    • Ernst Joseph Görlich-Felix Romanik. Geschichte Österreichs. Tyrolia-Verlag. Innsbruck Wien. 1966.
    • Robert A. Kann. Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie.
    • Erster Band: Das Reich und die Völker. Zweiter Band: Ideen und Pläne zur Reichsreform. Verlag Hermann Böhlaus Nachf./ Graz-Köln. 1964.
    • Alfred Payerleitner. Adler und Löwe. Krenmayr & Scheriau. Wien.1990.

Ideen und Pläne zur Reichsreform (3.Teil)

Es ist kein Jux, sondern die Fortsetzung des Beitrages unseres gleichnamigen Bundesbruders über die Geschichte des ehemaligen Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn, von der wir diesmal den dritten von fünf Teilen bringen.

Der Ausgleich mit Ungarn und die Dezemberverfassung 1867.

Anm. d. Red.: Aus technischen Gründen sind allfällige diakritische Schriftzeichen in den vorkommenden Namen in der HTML-Version nicht darstellbar.

Durch das Kaiserliche Manifest vom 4. März 1849 wurde der Reichstag aufgelöst und eine neue Verfassung oktroyiert. Der Monarch drückte im Manifest seine Enttäuschung über den Zustand des Reiches und über das Wirken des Reichstages aus. Er vermied es auf Einzelheiten des Verfassungsentwurfes des Reichstages einzugehen. Es soll nun versucht werden diese, aus seiner Sicht „Giftzähne“, zu beschreiben: 

„§1. Alle Staatsgewalten gehen vom Volke aus. Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich. Alle Standesrechte sind abgeschafft. Adelsbezeichnungen jeder Art werden vom Staate weder verliehen noch anerkannt.“ Schon dieser Paragraph würde für den Kaiser einen Machtverlust bedeuten, sein Gottesgnadentum wäre infrage gestellt.

Gleichfalls wäre eine Vereidigung vor dem Reichstag, wie im § 43 vorgesehen, eine Beschädigung seines Gottesgnadentums. Unmittelbar nach dem Regierungsantritt müsste der Kaiser vor dem versammelten Reichstag folgenden Eid schwören: „Ich schwöre die Constitution des Reiches fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren. So war mir Gott helfe.“ Diesen Bestimmungen des Verfassungsentwurfe sah sich der Kaiser vermöge seines Amtsverständnisses – seiner Sendung als Alleinherrscher von Gottes Gnaden – gezwungen, die Zustimmung versagen.

Im Zeitraum zwischen 1848 und 1860 wurden keine ernstlichen Versuche unternommen die Nationalitätenfrage zu lösen. Es gab zwar Vertreter einer „mitteleuropäischen Idee“, welche einen Staatenbund nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Nordamerika mit Wien als Bundeshauptstadt andachten. JULIUS FRÖBEL (1805-1893) wäre bereit sich mit einer monarchistischen Demokratie abzufinden, in der das Wirken des Monarchen lediglich auf die Ausübung der vollziehenden Gewalt beschränkt sein sollte.  18)

Unter Graf RICHARD BELCREDI (1823-1902) wurde ein konkreter Versuch unternommen das österreichische Kaiserreich auf der Basis konservativer Prinzipien der historischen Rechte zu gestalten. Von magyarischer Seite wurden aber bereits Forderungen nach einer dualistischen Teilung des Reiches erhoben.  19)   Die desaströse Niederlage bei Königgrätz führte zu bedeutenden politischen Änderungen: den Ausgleich mit Ungarn und zur Dezemberverfassung 1867. Doch nicht Königgrätz war die alleinige Begründung, denn bereits 1864 beschloss Franz Joseph mit Ungarn direkt zu verhandeln. In Ungarn wurde dieses Vorhaben besonders von großen Gutsbesitzern unterstützt, da sie sich durch ein gemeinsames Zollgebiet wirtschaftliche Vorteile erhofften. Auch die magyarophile Kaiserin dürfte ihren Gemahl dahingehend beeinflusst haben.

Der Wille des Kaisers zu einem zentralistischen Reich war nicht mehr zu verwirklichen. Durch eine zunehmende Sympathie deutscher Bevölkerungsteile für Bismarck war der Bestand des Reiches gefährdet. Besonders bildungsaffine Gruppierungen sahen in ihm ein Idol. Zu nennen wären hier Studenten, wie etwa Burschenschaften, Universitätsprofessoren, sowie Lehrer, die vermöge ihrer Unterrichtstätigkeit als Multiplikatoren dienten. Panslawismus bei Tschechen und Serben gefährdeten ebenso die Einheit des Reiches. Als bemerkenswert originell ist ein Spielchen Bismarcks zu bewerten, das nachdem der Waffenstillstand (Vorfrieden) in Nikolsburg bereits geschlossen war inszeniert wurde. „Trumpfkarte im Blatt Bismarcks war ein König, der König von Ungarn. In Berlin ließ man die ungarischen Migranten der 48 Revolution von der Leine und in Ungarn hieß es, man sei dort nicht länger auf die Habsburger abgewiesen. Prinz Friedrich Karl von Preußen sei bereit, König von Ungarn zu werden. Auch ein Landfremder, aber immerhin kein Habsburger und kein Österreicher.“  20)

Bereits Ende 1864, und nicht wie oft behauptet wird erst nach der militärischen Niederlage bei Königgrätz, kam es zu Geheimverhandlungen mit Ferenc Deak. Deak, der Einiger der ungarischen Liberalen erkannte, dass eine völlige Rückkehr zur Verfassung von 1849 Ungarn schaden könnte und dass ferner weitergehende demokratische Reformen nachteilig für die bisher herrschenden Schichten Ungarns sein könnten, da ihnen dann eine Mehrheit meist nichtmagyarischer Bauern gegenüberstünde.

Auf den umfangreichen Inhalt des Ausgleiches kann nur kurz, Pädagogen nennen es mit „Mut zur Lücke“, eingegangen werden. Für das Kaisertum Österreich wurde nach heftigen Diskussionen der Name „Österreichisch-Ungarische Monarchie“ bestimmt. Diese gliederte sich in zwei Staaten; im Volksmund „Österreich“ und „Ungarn“. Als amtliche Namen dienten „Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ und „Die Länder der Heiligen Ungarischen Krone“. In offiziösen Formulierungen sprach man von „Cisleithanien“ und „Transleithanien“. Der in Österreich oft gebrauchte Begriff „Reichshälften“ war in Ungarn verpönt. Das Verhältnis beider Staaten bestand in einer „Realunion“. Dies bedeutet eine Verbindung zweier staatsrechtlich selbständiger Staaten durch ein Staatsoberhaupt und gemeinsame verfassungsrechtliche staatliche Institutionen. Davon ist eine „Personalunion“ zu unterscheiden, in welcher lediglich die Person des Herrschers die Verbindung zwischen beiden Staaten bildet.

Nun, wieder mit Mut zur Lücke, zu den Gemeinsamkeiten: Das Staatsoberhaupt führte in Österreich den Titel Kaiser, in Ungarn den Titel König. Es gab ein gemeinsames österreichisch-ungarisches Außenministerium, ebenso gemeinsame Botschaften und Konsulate. Ein gemeinsames Heer und die gemeinsame Kriegsflotte. Kommandosprache war Deutsch; als Regimentssprache diente die Sprache der Mehrheit der Soldaten. Neben einem gemeinsamen österreichisch-ungarischen Kriegsminister gab es noch einen ungarischen Honvédminister und einen österreichischen Landesverteidigungsminister, dies weil in der Reserve die Streitkräfte beider Staaten getrennt waren. Jener Teil der Finanzen, der gemeinsamen Angelegenheiten diente wurde von einem gemeinsamen österreichisch-ungarischen Finanzminister geleitet. Allen gemeinsamen Institutionen wurde die Abkürzung „k.u.k.“ hinzugefügt. Für österreichische „k.k“; für ungarische „k.u.“ oder als besondere Feinheit „m.k.“

Zu den Besonderheiten zählte das Fehlen einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Es wurde ein „Zoll- und Wirtschaftsbündnis“, sowie ein eine gemeinsame Zollgrenze, für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen. Alle 10 Jahre musste dieses Wirtschaftsbündnis erneut verhandelt werden, was die ungarische Seite dazu benützt wurde immer neue Forderungen einzubringen. Die Aufwendungen für gemeinsame Angelegenheiten wurden durch ein Übereinkommen zwischen beiden Parlamenten geregelt. Alle zehn Jahre wurden Quoten festgesetzt und durch den Monarchen sanktioniert. Kam es zu keiner Übereinkunft konnte der Monarch diese bestimmen; allerdings nur für ein Jahr. Die Durchführung dieser Bestimmungen gelang öfters nicht friktionsfrei. Dazu A. KANN: „Diese Bestimmung der zehnjährigen Regelung führte bedauerlicherweise in regelmäßigen Abständen zu einer schweren Krise, ganz abgesehen von den sonstigen unregelmäßig, aber häufig auftretenden Konflikten in den österreichisch-ungarischen Beziehungen. Die Ausgleichskrisen untergruben die Grundlagen des Bündnisses und schränkten die Aktionsfreiheit der Monarchie in ihrer Innen- und Außenpolitik ein.“  21)

Die gemeinsamen Minister mussten das Vertrauen beider Parlamente und beider Regierungen besitzen. Auf parlamentarischer Ebene existierten sogenannte Delegationen, laut GÖRLICH-ROMANIK quasi ein „Embryo einer gemeinsamen Volksvertretung.“  22)  Jedoch um den Eindruck einer solchen zu vermeiden tagten diese getrennt. Ihre Tätigkeit bestand in der Festlegung besagter Quoten. Durchschnittlich betrug der österreichische Beitrag 72%, der ungarische Beitrag 28% des gemeinsamen Budgets.

Durch den Ausgleich entstanden zwei Reichshälften die ethnisch inhomogen waren. Weitere Ausgleiche sollten deshalb innerhalb beider Reichshälften folgen. Kritik gab es vor allem am Dualismus. Sie kam besonders von tschechischer Seite. Bereits 1865 schrieb Palacky in seinem Werk „Österreichs Staatsidee“: „Der Tag, an dem der Dualismus proklamiert wird, wird zugleich mit unwiderstehlicher Naturnotwendigkeit der Geburtstag des Panslawismus in seiner am wenigsten erfreulichen Gestalt werden; als Paten werden ihm die Führer des Dualismus stehen. Wir Slawen werden zwar mit gerechtem Schmerz, aber ohne Furcht entgegensehen. Wir waren vor Österreich, wir werden auch nach ihm sein.“ 23)

Im Reichsrat nutzten die „österreichischen“ Abgeordneten die Möglichkeit, als Zugeständnis für die Akzeptanz des Ausgleiches, die „Dezemberverfassung 1867“ zu erwirken. Es war dies das erste Mal, dass eine Verfassung, obwohl sie auf Wunsch des Kaisers diese Bezeichnung nicht führen durfte, nicht oktroyiert wurde. Es wurden daher lediglich fünf „Staatsgrundgesetze“ verabschiedet, von denen „Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder“ für das Leben der, hier nicht als Untertanen bezeichneten Menschen, entscheidend sein sollte. Im derzeitigen Parlament gedachte man dieser vor 150 Jahren erlassenen Verfassungsnorm.  24)              Bei einer feierlichen Veranstaltung im Großen Redoutensaal der Hofburg unterstrich die Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger die aktuelle Bedeutung dieses Gesetzes: „Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 ist bis heute ein zentraler Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechts und damit auch die Grundlage der Republik Österreich.“  25)       

Ich gestatte mir kurze abschließende Bemerkungen: Zum gemeinsamen Ministerrat wurden bereits ab 1868 beide Ministerpräsidenten zugezogen. Nicht nur im Gesamtreich, sondern auch in beiden Teilstaaten, waren Außenpolitik und Heerwesen dem Monarchen vorbehalten. In diesen grundlegenden Bereichen blieb er absoluter Herrscher.

Nach 1866 wäre eine Verständigung mit den österreichischen Slawen günstig gewesen. Eine solche mit den Magyaren erschien aber, um die Monarchie zu stabilisieren, vorrangig. Man betrachtete es als opportun sich in Österreich auf die Deutschen, und in Ungarn auf die Magyaren zu stützen. Viele Volksgruppen fühlten sich durch den Dualismus übergangen; die Slawen hätten einen Trialismus bevorzugt. Dies gilt besonders für die Kroaten des Königreichs Ungarn, die während der ungarischen Revolution in Treue zu Habsburg Krone kämpften.

Text: AH Jux

Fortsetzung folgt

 

18) Robert A. Kann. Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie. 2. Band. S.81.

19)  Ebenda, S.132.

20)  Heinrich Drimmel. Franz Joseph. Amalthea Verlag Wien München 1983. S.232.

21)  A. Kann. Bd.1. S.31.

22)  GÖRLICH-ROMANIK. S.420.

23)  Ebenda. S.419.

24)  Parlamentskorrespondenz Nr. 1176 vom 11.12.1917.

25)  Ebenda.

QUELLEN

Als Grundlagen dienten folgende Bücher:

  • Ernst Bruckmüller. Österreichische Geschichte. Böhlau Verlag Wien Köln Weimar. 2019.
  • Heinrich Drimmel. Franz Joseph. Amalthea Wien München. 1983.
  • Ernst Joseph Görlich-Felix Romanik. Geschichte Österreichs. Tyrolia-Verlag. Innsbruck Wien. 1966.
  • Robert A. Kann. Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie.
  • Erster Band: Das Reich und die Völker. Zweiter Band: Ideen und Pläne zur Reichsreform. Verlag Hermann Böhlaus Nachf./ Graz-Köln. 1964.
  • Alfred Payerleitner. Adler und Löwe. Krenmayr & Scheriau. Wien.1990.